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   BVerwG, 17.07.1963 - V B 65.63   

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https://dejure.org/1963,7286
BVerwG, 17.07.1963 - V B 65.63 (https://dejure.org/1963,7286)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1963 - V B 65.63 (https://dejure.org/1963,7286)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1963 - V B 65.63 (https://dejure.org/1963,7286)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der rechtzeitigen Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Entstehung des Formmangels in der Beschwerdeschrift aufgrund einer Nichtbeachtung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1960 - VIII B 130.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - V B 65.63
    Nach dem Beschluß des erkennenden Senats vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - (NJW 1962, 1268 Nr. 25) ist nämlich im Falle der Geltendmachung eines Verfahrensmangels der Vorschrift des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur dann genügt, wenn die Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben sollen, im einzelnen bezeichnet sind (vgl. dazu auch Beschluß des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130/60 - [DÖV 1961, 154 Nr. 75]).
  • BVerwG, 02.09.1960 - VIII B 90.60

    Wiedergutmachungsansprüche auf Grund des Gesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - V B 65.63
    Der nach Ablauf der Beschwerdefrist eingegangene weitere Schriftsatz der Klägerin, der den genannten Formerfordernissen entspricht, änderte hieran nichts, weil der Mangel nur innerhalb der Beschwerdefrist hätte behoben werden können (Beschluß vom 2. September 1960 - BVerwG VIII B 90.60 - [NJW 1960, 2163]).
  • BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61

    Antrag auf Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - V B 65.63
    Nach dem Beschluß des erkennenden Senats vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - (NJW 1962, 1268 Nr. 25) ist nämlich im Falle der Geltendmachung eines Verfahrensmangels der Vorschrift des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur dann genügt, wenn die Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben sollen, im einzelnen bezeichnet sind (vgl. dazu auch Beschluß des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130/60 - [DÖV 1961, 154 Nr. 75]).
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